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Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz

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Steuerliche Förderung von Klimaschutz-Investitionen

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Wann Steuerzahler in die eigene Tasche wirtschaften

Abgabenbelastungen der Steuerzahler so hoch wie nie ...mehr

BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

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Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter

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Kontodaten-Übermittlung 2023

2023 melden 108 Staaten Kapitalerträge von Kontoinhabern mit Wohnsitz im Ausland ...mehr

Steuerpflicht privater Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen

Finanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus ...mehr

Erbschaftsteuerstatistik

Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von mehr als € 100 Milliarden veranlagt ...mehr

Erbschaftsteuerstatistik

Illustration

Erbschaft-/Schenkungsteuer

Freigebige Zuwendungen und Erwerbe von Todes wegen unterliegen der Schenkungs- bzw. der Erbschaftsteuer (§§ 7, 3 Erbschaftsteuergesetz ErbStG). Die Höhe der Steuer richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der Erben/Beschenkten zum Erblasser/Schenker (Verwandtschaftsgrad) sowie nach der Höhe des Erwerbs.

Mehr als 100 Milliarden übertragen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben Finanzämter im vergangenen Jahr 2022 Vermögen in Höhe von € 101,4 Mrd. veranlagt, was dem Staat stattliche Steuereinnahmen bescherte. So wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2022 auf € 11,4 Mrd. festgesetzt, davon € 8,1 Mrd. an Erbschaftsteuern. Die vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser/Schenker abhängigen persönlichen Freibeträge betrugen bei den Erbschaften € 16,4 Mrd. und bei den Schenkungen € 12,7 Mrd.

Stand: 29. August 2023

Bild: mrmohock - stock.adobe.com

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