Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Ländererlass zur neuen Erbschaftsteuer

Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung veröffentlicht ...mehr

Pflegefreibetrag für Kinder

Niedrigere Erbschaftsteuer für Pflegeleistungen ...mehr

Beiträge an österreichische Versorgungskassen

Finanzgericht stellt Beiträge steuerfrei ...mehr

Ehrenamtliche Tätigkeiten

BFH stellt Ehrenämter umsatzsteuerfrei ...mehr

Ferienbeschäftigung für Schüler und Studenten

Schüler und Studierende sind in den Sommermonaten beliebte Aushilfskräfte. ...mehr

Steuerfallen bei Vermietung durch GmbH

Im Streitfall hatte eine GmbH ein Einfamilienhaus an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu ortsüblichen Mietzinsen von € 900,00 im Monat vermietet. ...mehr

Abwasser und Abfall bleibt steuerfrei

Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären private Verbraucher bei Abwasser- und Abfallentsorgung ab 2021 mit Umsatzsteuer belastet worden ...mehr

Ferienbeschäftigung für Schüler und Studenten

Illustration

Hessisches Finanzministerium

Schüler und Studierende sind in den Sommermonaten beliebte Aushilfskräfte. Welche formalen Vorschriften dabei das Lohnbüro zu beachten hat, hat das Hessische Finanzministerium in einer aktuellen Broschüre „Steuertipps bei Aushilfsarbeiten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden“ veröffentlicht.

Mindestangaben

Danach müssen Schüler und Studierende ihrem Arbeitgeber prinzipiell ihr Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Außerdem hat sich das Lohnbüro darüber zu vergewissern, dass bzw. ob der Ferienjob das erste Beschäftigungsverhältnis ist. Mit diesen Informationen kann das Lohnbüro intern den elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale vornehmen wie etwa Steuerklasse und Religion.

Lohnsteuer

Unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er den Arbeitslohn entsprechend den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder pauschal versteuert. Sofern der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält, kann der Ferienjobber zu viel gezahlte Lohnsteuer mittels einer Einkommensteuererklärung zurückholen. Schüler und Studierende erhalten die gesamte Lohnsteuer zurück, wenn ihr Bruttoarbeitslohn 2017 € 9.856,00 nicht übersteigt. Hat der Arbeitgeber den Arbeitslohn pauschal versteuert, ist die Steuer abgegolten. Die pauschal einbehaltene Lohnsteuer bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung außen vor. 

Stand: 30. August 2017

Bild: ikonoklast_hh - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915