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Steuernews

Neues EU-Mehrwertsteuersystem

Grundlegende Reform geplant ...mehr

Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Steuerpflicht von Investmentfonds und neue Vorabpauschale ...mehr

Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen

Ausnahmeregelungen für Österreich, Frankreich, Schweiz ...mehr

Weihnachtsgeld

Rechtzeitiger Verzicht spart Steuern ...mehr

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden. ...mehr

Immobilienüberlassung an nahe Angehörige

Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen. ...mehr

Spontane Kassen-Nachschau ab 2018

Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft. ...mehr

Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Illustration

Investmentsteuerreformgesetz

Zum 1.1.2018 tritt das neue Investmentsteuergesetz (in der Fassung des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19.7.2016, BGBl I S. 1730) in Kraft.

Neue Besteuerung auf Fondsebene

Ab 2018 müssen in- und ausländische Investmentfonds auf Dividenden und Immobilienerträge 15 % Steuern zahlen. Der Steuersatz entspricht dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz. Gewinne aus Aktienveräußerungen und anderen Wertpapieren sowie Erträge aus Termingeschäften bleiben auf Fondsebene weiter steuerfrei.

Neue Besteuerung auf Anlegerebene

Ausschüttungen von Investmentfonds unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Dividenden und Immobilienerträge wird für diese Erträge eine Teilfreistellung gewährt. Die Höhe der Steuerfreistellung auf Anlegerebene bestimmt sich nach der Art des Investmentfonds und beträgt für Privatanleger zwischen 30 % (Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote) und 80 % (Immobilienfonds mit Auslandsimmobilienquote von mindestens 51 %). Für thesaurierte Erträge (bisher als ausschüttungsgleiche Erträge bezeichnet) wird eine Vorabpauschale eingeführt. Die Pauschale beträgt 70 % vom Basiszinssatz (derzeit 1,1%). Berechnungsbasis ist der erste veröffentlichte Rücknahmepreis des Kalenderjahres. Die tatsächlichen Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale, ggf. bis auf Null. Die Vorabpauschale wird außerdem auf einen ggf. erzielten Veräußerungsgewinn angerechnet.

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: NicoElNino - Fotolia.com

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