Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Lohnsteuer-Freibeträge fristgemäß beantragen und Gehaltsvereinbarungen treffen

Wichtige Termine zum Jahresende für Arbeitnehmer und GmbH-Geschäftsführer ...mehr

Lückenlose Arbeitszeit-Dokumentation ab 2015

Wichtige Änderungen nach dem Mindestlohngesetz ...mehr

Neue Größenklassen für Kapitalgesellschaften

Bundesjustizministerium präsentiert Referentenentwurf ...mehr

Abfindungszahlungen aus Frankreich

Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland wohnhaft war, jedoch in Frankreich arbeitete, erhielt von seinem französischen Arbeitgeber eine Abfindung. ...mehr

Sachbezugswerte 2015

Neue Steuerwerte für Sachleistungen an Arbeitnehmer ...mehr

Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern

Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl. Entwurf vom 22.05.2014). ...mehr

Steuerfalle unverzinsliches Gesellschafterdarlehen

Darlehen, die an die GmbH unverzinslich geleistet werden, müssen mit 5,5 % abgezinst werden, sofern die Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt. ...mehr

Steuerbescheid vom Computer

Derzeit werden Programme entwickelt, die in der Lage sind, fehlerhafte oder falsche Angaben zu erkennen. ...mehr

Neue Größenklassen für Kapitalgesellschaften

Illustration

Bundesjustizministerium präsentiert Referentenentwurf

Neues Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Das Bundesjustizministerium hat kürzlich den Referentenentwurf für das neue Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Das Gesetzesvorhaben ist das erste nach der umfassenden Reform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz v. 25.05.2009 (BilMoG). Ziel des Gesetzes ist, die neue EU-„Bilanzrichtlinie“ bzw. „Jahresabschlussrichtlinie“ (EU 2013/34/EU) in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie muss nach den EU-Vorgaben bis zum 20.07.2015 umgesetzt sein. Danach dürften die neuen Größenklassen erstmalig für den Jahresabschluss 2015 anwendbar sein.

Neue Größenklassen

Ziel der neuen EU-Richtlinie ist u.a., die bürokratische Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen zu verringern. Damit verbunden werden die Größenklassen-Kriterien (§ 267 Handelsgesetzbuch-HGB) um rund 20 Prozent angehoben. Damit profitieren künftig auch größere GmbHs von den für kleine Gesellschaften geltenden Erleichterungen bei der Jahresabschlusserstellung und den Offenlegungspflichten ihrer Bilanzen. Als „kleine GmbH“ gelten nach dem Entwurf künftig bereits Gesellschaften mit einer Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. € (bisher: 4,8 Mio. €) oder Umsatzerlösen bis 12 Mio. € (bisher: 9,6 Mio €). Unverändert bleibt die Anzahl der Arbeitnehmer (bis 50 Mitarbeiter). Als mittelgroß gelten künftig Gesellschaften mit einer Bilanzsumme bis 20 Mio. € (bisher: 19,2 Mio. €), Umsatzerlösen bis zu 40 Mio. € (bisher: 38,5 Mio. €) sowie - unverändert - einer Mitarbeiterzahl bis 250. Unverändert gilt, dass für die Einordnung der jeweiligen Kapitalgesellschaft mindestens 2 der 3 Kriterien nicht überschritten werden dürfen. Keine Größenklassenänderungen sind für die Kleinstkapitalgesellschaften geplant. Als solche gelten weiter Gesellschaften mit einer Bilanzsumme bis 350.000 €, Umsatzerlösen bis 700.000 € und einer Mitarbeiterzahl bis 10.

Weitere Änderungen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie sieht aber auch weitere Verschärfungen vor. Betroffen sind insbesondere Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primärforstwirtschaft. Diese müssen sich künftig stärkeren Transparenzanforderungen hinsichtlich ihrer Zahlungen an staatliche Stellen unterwerfen. Damit sollen Korruptionshandlungen eingedämmt werden.

Stand: 30. Oktober 2014

Bild: Fineas - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915