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Steuernews

Wichtige Termine und steuerliche Hinweise zum Jahresende 2013

Die wichtigsten Termine und Fristen kurz vor Ende eines Steuerjahres ...mehr

Die neue Lohnsteuer-Nachschau

Wenn der Betriebsprüfer unangemeldet klingelt ...mehr

Steuerliches Reisekostenrecht 2014

Welche Regelungen ab 2014 gelten ...mehr

Neues BMF-Schreiben zur Anwendung von DBA Vorschriften

Bundesfinanzministerium schränkt Anwendung von DBA weiter ein ...mehr

Kommt die Europa-Einpersonen GmbH?

EU-Kommission will einheitliches Gesellschaftsrecht ...mehr

Schneeräumkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen?

Zu Beginn der kalten Jahreszeit müssen sich Haus- und Grundbesitzer regelmäßig um die Erledigung der Räumpflichten auf ihrem Teil des öffentlichen Gehsteigs kümmern. ...mehr

Handwerkerleistungen 2013 steuerlich geltend machen

Steuerpflichtige erhalten für Aufwendungen für Handwerkerleistungen in ihrem Privathaushalt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen. ...mehr

Vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen

Werden Lebensversicherungen vom Versicherungsnehmer vorzeitig gekündigt, erhält dieser im Regelfall einen sehr geringen Rückkaufswert vergütet. ...mehr

Neues BMF-Schreiben zur Anwendung von DBA Vorschriften

Illustration

Bundesfinanzministerium schränkt Anwendung von DBA weiter ein

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Verträge zwischen zwei Staaten, die eine doppelte Besteuerung ein und desselben Steuersubstrates verhindern sollen. Dies geschieht, indem das jeweilige Abkommen das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte dem einen oder anderen Staat zuweist. Vielfach können dadurch aber auch „weiße Einkünfte“ entstehen, also solche, die weder der eine noch der andere Staat besteuert. Zur Verhinderung solcher „weißen Einkünfte“ dienen so genannte Rückfallklauseln bzw. „Subject-to-tax-, Remittance-base- (Überweisungsklauseln) und Switch-over-Klauseln (Umschaltklauseln)“.

Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium hat zur Anwendung dieser Klauseln unter Berücksichtigung der jüngsten Bundesfinanzhof-Rechtsprechung ein neues Schreiben erlassen (BMF v. 20.06.2013, IV B 2, S 1300/09/10006). Das neue BMF-Schreiben erläutert u.a. die Anwendung der Subject-to-tax Klausel im Quellenstaat und im Ansässigkeitsstaat und erläutert die Besteuerung unter Anwendung dieser Klausel anhand von Beispielen. Bezüglich der Anwendung der Remittance-base-Klausel (Überweisungsklausel) sowie der Switch-over-Klausel (Umschaltklausel) vertritt das BMF die bisherige Auffassung weiter. Insbesondere in Fällen von Qualifikationskonflikten behält sich Deutschland als Ansässigkeitsstaat die Anwendung der Anrechnungsmethode an Stelle der Freistellungsmethode vor. Das neue BMF-Schreiben ist im Bundessteuerblatt 2013 Teil I S. 980 veröffentlicht.

Stand: 12. Oktober 2013

Bild: Ina Schoenrock - Fotolia.com

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