Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Abgabefristen für die Steuererklärung 2013

BMF gibt Fristen für die Steuererklärung 2013 bekannt ...mehr

Steuervorauszahlungen 2014 anpassen

Sind die festgesetzten Steuervorauszahlungen der Höhe nach angemessen? ...mehr

Wenn die Steuerfahndung kommt

Bundesfinanzministerium regelt Rechte und Pflichten bei Vorfeldermittlungen neu ...mehr

Grenzüberschreitende Mobilität

EU-Kommission will steuerliche Diskriminierung bei Umzug beseitigen ...mehr

Sepa-Umstellungsfrist verlängert

EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis 01.08.2014 ...mehr

Besteuerung intransparenter Fonds

Als intransparent gelten jene Fonds, die ihre Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger nicht veröffentlichen. ...mehr

Tipps in Verbindung mit dem neuen Reisekostenrecht 2014

Seit dem 01.01.2014 können vom Arbeitgeber für Auswärtstätigkeiten folgende Verpflegungspauschalen steuerfrei erstattet werden. ...mehr

Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen

Für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht mehr durchgeführt worden sind, besteht Passivierungspflicht ...mehr

Sepa-Umstellungsfrist verlängert

Illustration

EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis 01.08.2014

SEPA

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. SEPA soll es allen EU-Bürgern ermöglichen, ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr unabhängig von Sitz oder Wohnort abwickeln zu können. SEPA ermöglicht europaweit freie Kontowahl. Die Abwicklung kann dabei über ein Kreditinstitut in ganz Europa getätigt werden. Hierzu kann sich der Bürger dasjenige Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aussuchen.

Fristverlängerung bis 01.08.2014

Die Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften mit den SEPA-Kontodaten „BIC“ und „IBAN“ hätte bereits zum 01.02.2014 verbindlich werden sollen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der 28 EU-Mitgliedsstaaten billigte jedoch am Mittwoch, 22.01.2014 eine Fristverlängerung zur Einführung bis zum 01.08.2014. Das heißt, dass bis zu diesem Datum Lastschriften und Überweisungen auch mit den bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen angenommen werden.

Stand: 12. Februar 2014

Bild: Tilo Grellmann - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915