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Steuernews

Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Neue Hilfen für Gastronomen und für Beschäftigte in Kurzarbeit ...mehr

Betriebsprüfungen in Corona-Zeiten

BMF beantwortet offene Fragen ...mehr

Abgabefristen in der Corona-Krise

Finanzverwaltungen gewähren Fristverlängerungen ...mehr

Doppelbesteuerung der Renten

Musterverfahren FG Saarland ...mehr

Zuwendungen an Geschäftspartner während der Corona-Krise

Billigkeitsregelungen der Finanzverwaltung ...mehr

Spenden während der Corona-Krise

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. ...mehr

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen. ...mehr

Abgabefristen in der Corona-Krise

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Allgemeine Abgabefrist

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für 2019 selbst erstellen, müssen diese bereits am 31.7.2020 ihrem Wohnsitzfinanzamt zuschicken. Steuererklärungen von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfeverein oder einer anderen zur Beratung befugten Institution können bis zum Ablauf des Monats Februar 2021 eingereicht werden.

Fristverlängerung

Die Finanzämter sind angewiesen, Anträgen auf Fristverlängerung zu entsprechen, wenn der Steuerpflichtige aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage war, die Abgabefrist einzuhalten. Für die Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 kann rückwirkend ab dem 1.3.2020 Fristverlängerung beantragt werden. Wurden in diesen Fällen bereits Verspätungszuschläge festgesetzt, werden diese erlassen.

Elektronische Fristverlängerung

Die Finanzbehörden nehmen Fristverlängerungsanträge elektronisch über Mein ELSTER (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingfristverl) entgegen.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Beruht die Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist auf den Folgen der Corona-Krise, ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Die Finanzämter prüfen im konkreten Einzelfall, ob die Voraussetzungen hierfür (FAQ „Corona“ (Steuern) Bundesfinanzministerium vom 29.6.2020).

Stand: 29. Juni 2020

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