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Steuernews

Neues Bürokratieentlastungsgesetz

Geplante Neuregelungen im Überblick ...mehr

Stärkere Entlastung Alleinerziehender

Entlastungsfreibetrag soll auf 1.908 € steigen ...mehr

Ferienbeschäftigung von Schülern und Studenten

Was sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist ...mehr

Inlandsbezug bei § 6b Rücklage

Gemäß § 6b des Einkommensteuergesetzes können stille Reserven aus bestimmten veräußerten Wirtschaftsgütern auf andere neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen werden. ...mehr

Mindestlohnkontrollen

Schwarzarbeit hat trotz scharfer Kontrollen Hochkonjunktur. ...mehr

Tantiemenzahlungen an Geschäftsführer

Bei Tantiemen handelt es sich um erfolgsabhängige, neben festen Bezügen zusätzlich gewährte Gratifikationen. ...mehr

Schuldzinsenabzug nach dem Immobilienverkauf

Vielfach endet eine Immobilieninvestition mit einem Verlust. ...mehr

Neue Pfändungsfreigrenzen

Zur Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Schuldners gelten bestimmte Pfändungsfreigrenzen für das Arbeitseinkommen. ...mehr

Stärkere Entlastung Alleinerziehender

Illustration

Entlastungsfreibetrag soll auf 1.908 € steigen

Entlastungsfreibetrag

Die Anzahl der Alleinerziehenden nimmt stetig zu. Nach statistischen Erhebungen bestehen 20 Prozent aller Familien mittlerweile aus einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater und deren Kindern. Alleinerziehende erhalten seit 2004 einen Entlastungsbetrag von 1.308 €. Dieser Betrag wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.

Koalitionsbeschluss

Die Koalitionsspitzen haben kürzlich beschlossen, Alleinerziehenden einen um 600 € höheren Freibetrag zu gewähren. Künftig sollen also 1.908 € von der Summe der Einkünfte abgezogen werden können. Für jedes weitere Kind steigt der Abzugsbetrag um 240 €.

Finanzielle Auswirkung

Nach Berechnungen der Koalition hätte mit den geplanten Erhöhungen eine Mutter oder ein Vater mit mittlerem Einkommen und zwei Kindern rund 200 € jährlich mehr zur Verfügung. Anspruchsberechtigt für den Entlastungsfreibetrag bleibt – unverändert – jeder Steuerpflichtige, der mindestens ein Kind hat, für das er Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Er muss mit seinen Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen ohne eine andere erwachsene Person, die tatsächlich oder finanziell zum Haushalt beiträgt.

Stand: 27. Mai 2015

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