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Kirchensteuerabzug auf Kapitaleinkünfte 2015

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Leistungsbeschreibung in einer Rechnung

Hinweis auf weitere Vertragsunterlagen genügt für Vorsteuerabzug ...mehr

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Neues Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof soll Rechtslage umfassend klären ...mehr

Ferienimmobilie in Spanien

Unentgeltliche Nutzung als verdeckte Gewinnausschüttung ...mehr

Zinsen auf Gesellschafterdarlehen

Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz ...mehr

Keine Entlohnung für Schwarzarbeit

Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei „als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt“ ...mehr

Veräußerung selbst genutzter Immobilien

Gewinne aus der Veräußerung von Grundvermögen (Immobilien) unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht als „privates Veräußerungsgeschäft“. ...mehr

Zollstatistik 2013

Das Bundesministerium der Finanzen hat zum März 2014 die Zollstatistik 2013 herausgegeben. ...mehr

Zinsen auf Gesellschafterdarlehen

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Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz

Zinserträge

Zinserträge unterliegen seit 2009 im Regelfall der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % der Kapitaleinkünfte (26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag). Eine Besteuerung der Zinserträge unter der Abgeltungsteuer ist immer dann günstiger, wenn der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen höher ist als der Abgeltungsteuersatz.

Ausnahmen

Zinserträge sind jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn sie aus Gesellschaftsbeteiligungen herrühren. Der Gläubiger der Erträge muss dabei zu mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligt sein. Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat diese gesetzliche Regelung in einem aktuellen Urteil bestätigt. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sahen die Richter nicht (Urt. v. 22.01.2014, 12 K 3703/11 E). Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (Aktenzeichen BFH, VIII R 15/14).

Stand: 26. Mai 2014

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