Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Kirchensteuerabzug auf Kapitaleinkünfte 2015

Erste Regelabfragen für den Einzug durch Banken starten zum 01.09.2014 ...mehr

Leistungsbeschreibung in einer Rechnung

Hinweis auf weitere Vertragsunterlagen genügt für Vorsteuerabzug ...mehr

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Neues Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof soll Rechtslage umfassend klären ...mehr

Ferienimmobilie in Spanien

Unentgeltliche Nutzung als verdeckte Gewinnausschüttung ...mehr

Zinsen auf Gesellschafterdarlehen

Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz ...mehr

Keine Entlohnung für Schwarzarbeit

Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei „als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt“ ...mehr

Veräußerung selbst genutzter Immobilien

Gewinne aus der Veräußerung von Grundvermögen (Immobilien) unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht als „privates Veräußerungsgeschäft“. ...mehr

Zollstatistik 2013

Das Bundesministerium der Finanzen hat zum März 2014 die Zollstatistik 2013 herausgegeben. ...mehr

Ferienimmobilie in Spanien

Illustration

Unentgeltliche Nutzung als verdeckte Gewinnausschüttung

Verdeckte Gewinnausschüttung

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) wird eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei einer Kapitalgesellschaft verstanden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen den Gewinn nicht mindern und sind daher außerhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen. Bei den begünstigten Gesellschaftern liegen insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen vor.

Nutzung Ferienwohnung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in der unentgeltlichen Nutzung eines einer spanischen Kapitalgesellschaft (einer S.L.) gehörenden Einfamilienhauses auf Mallorca durch die deutschen Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung gesehen (BFH v. 12.06.2013, I R 109-111/10, BStBl 2013 II S. 1024). Der BFH ist damit der Auffassung der Finanzverwaltung gefolgt. In dem Fall stand das Grundstück den Gesellschaftern ganzjährig zur Verfügung.

Besteuerungsrecht Deutschland

Während das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen nach dem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 6 DBA) grundsätzlich Spanien zukommt, hat der BFH in dieser unentgeltlichen Nutzung Dividendeneinkünfte gesehen und Deutschland das Besteuerungsrecht zugesprochen. Der Umstand, dass eine vGA in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung im tatsächlichen Wortsinne nicht „gezahlt”, vielmehr „erspart” wird, schadet nach Ansicht des BFH nicht.

Stand: 26. Mai 2014

Bild: Makushok - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915