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Verbesserung der Steuertransparenz

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Vorratsbewertung

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Zweites Verkehrssteueränderungsgesetz

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Höhere Bilanzprüfungsgrenzen schon ab 2014 nutzen

Prüfungspflichtig sind Bilanzen von GmbHs künftig erst ab einer Bilanzsumme von 6 Mio. € und/oder einem Umsatz von 12 Mio. €. ...mehr

Neue Gesetze zum Schutz der Kleinanleger

Zum Schutz der Kleinanleger sind in den vergangenen Monaten gleich mehrere Gesetze verabschiedet worden. ...mehr

Neue Gesetze zum Schutz der Kleinanleger

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Schutz vor Bankpleiten

Zum Schutz der Kleinanleger sind in den vergangenen Monaten gleich mehrere Gesetze verabschiedet worden. Am 08.05.2015 haben die Länder ein Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht gebilligt. Das Gesetz soll Sparer bei Bankenpleiten zukünftig besser schützen. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 € garantiert. Besonders schutzwürdige Einlagen – wie zum Beispiel aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen – sind bis zu 500.000 € abgesichert. Die Auszahlungsfrist für die Entschädigung verringert sich von bisher 20 auf 7 Arbeitstage. Die Neuregelungen sollen ab dem 03.07.2015 gelten.

Kleinanlegerschutzgesetz

Außerdem hat der Bundestag am 23.04.2015 in 2. und 3. Lesung das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Lücken beim Schutz von Kleinanlegern geschlossen und die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht werden. Mit dem Gesetz werden erstmals auch so genannte Crowd-Finanzierungen geregelt. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Investoren den Erhalt des Vermögensanlage-Informationsblattes auf elektronischem Wege bestätigen sollen.

Stand: 29. Juni 2015

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