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Stärkung der Betriebsrenten

Referentenentwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz ...mehr

Steuerabzug für private Aufwendungen im Haushalt

Neues Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium ...mehr

Bezug von ausländischem Arbeitslohn

Erweiterte Nachweisanforderungen im Einkommensteuergesetz ...mehr

Betriebsprüfungen 2017

BFH stärkt Rechte der Finanzverwaltung ...mehr

Zukunft der Abgeltungsteuer

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen werden seit dem 1.1.2009 mit der sogenannten Abgeltungsteuer besteuert. ...mehr

Was ist die ortsübliche Miete?

Wird eine Wohnung zu Wohnzwecken an nahe Angehörige überlassen (im Regelfall an die Kinder oder Eltern), liegt der Mietzins im Regelfall unter dem Marktniveau. ...mehr

Steuerfreies Existenzminimum 2017

Das so genannte „sächliche Existenzminimum“ wird nach den sozialhilferechtlichen Grundsätzen definiert. ...mehr

Bezug von ausländischem Arbeitslohn

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Unilaterale Rückfallklausel

Lohneinkünfte sind nach den gängigsten Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) von der deutschen Besteuerung freigestellt. Letzteres gilt jedoch nur dann, wenn der Steuerpflichtige nachweist, „dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die in diesem Staat auf die Einkünfte festgesetzten Steuern entrichtet wurden“ (so genannte unilaterale Rückfallklausel, § 50d Abs. 8 Einkommensteuergesetz - EStG).

Belege vom ausländischen Arbeitgeber

Vielfach ist es für im Ausland tätige Arbeitnehmer schwierig, gegenüber den deutschen Steuerbehörden entsprechende Nachweise zu erbringen. Im Streitfall war ein Arbeitnehmer im Iran tätig. Er behandelte die Einkünfte neben seinen inländischen Einkünften als steuerfreie, nur dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte. Als Nachweis legte er dem Finanzamt Bescheinigungen seiner iranischen Arbeitgeber vor. Die Arbeitgeber bestätigten, dass die Honorare netto ausgezahlt und die Steuern abgeführt wurden. Das Finanzamt unterwarf daraufhin die gesamten iranischen Einkünfte der deutschen Besteuerung.

Entscheidung des FG Köln

Das Finanzgericht (FG) Köln bestätigte die Ansicht der Finanzbehörde und forderte als „Minimalvoraussetzung“ den Nachweis einer betragsmäßig konkretisierten Steuerabführung (FG Köln vom 16.6.2016, Az. 13 K 3649/13). Die vom Finanzgericht zugelassene Revision wurde vom Kläger nicht eingelegt, das Urteil ist rechtskräftig geworden.

Stand: 28. Dezember 2016

Bild: aytuncoylum - Fotolia.com

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