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Aktuelle BFH-Revisionsverfahren 2016

Anhängige Revisionsverfahren und zu erwartende Entscheidungen 2016 ...mehr

Gewerbesteuer verfassungsgemäß

Nichtabziehbarkeit bei Einkommensteuer zulässig ...mehr

Kindergeld-Änderungen 2016

Höheres Kindergeld und neue Voraussetzungen für Kindergeldzahlungen ...mehr

Automatischer Informationsaustausch

Einstimmiger Beschluss des Finanzausschusses ...mehr

Negativzinsen bei Gewerbesteuer

Keine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag ...mehr

Sozialversicherungsbeitrag 2016

Die Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung bleiben 2016 unverändert. ...mehr

Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten erhoben. ...mehr

Sachbezugswerte 2016

Der Lohnsteuer unterliegen neben Geldbezügen auch Sachbezüge, soweit sie aus dem Beschäftigungsverhältnis herrühren. ...mehr

Sozialversicherungsbeitrag 2016

Illustration

Beitragssätze 2016

Die Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung bleiben 2016 unverändert. Der 2015 festgeschriebene allgemeine Krankenkassenbeitragssatz von 14,60 % gilt auch für 2016 unverändert. Änderungen gibt es jedoch beim Zusatzbeitrag. Unverändert bleibt auch der ermäßigte Beitragssatz mit 14 %. Auch beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung gibt es 2016 keine Erhöhungen. Er beträgt unverändert 2,35 %. Weitere Erhöhungen sind allerdings ab 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II zu erwarten. Der Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt unverändert 0,25 %. Der Rentenversicherungsbeitrag 2016 beträgt unverändert 18,70 %. Schließlich bleibt auch der Arbeitslosenversicherungssatz mit 3,00 % unverändert.

GKV Zusatzbeitrag 2016

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt für das Jahr 2016 1,1 %. Damit liegt der Zusatzbeitrag um 0,2 Prozentpunkte höher als 2015. Den vom Versicherten zu zahlenden Zusatzbeitrag legt die betreffende Krankenkasse individuell fest.

Sonderkündigungsrecht

Krankenkassen, die ihren Zusatzbeitrag 2016 erhöhen, müssen ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben darüber informieren und auf ein Sonderkündigungsrecht hinweisen, welches jedem Versicherten bei Beitragserhöhungen zusteht.

Stand: 21. Dezember 2015

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