Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Entfernungspauschale verfassungsgemäß

Bundesfinanzhof weist Revision zurück ...mehr

Umzugspauschalen

Höhere Pauschbeträge zum 1.2.2017 ...mehr

Aktuelle Änderungen im Verfahrensrecht

Automatisierung der Steuerveranlagung startet 2017 ...mehr

Betriebsstätten-Gewinnaufteilung

Neues BMF-Schreiben zum Fremdvergleichsgrundsatz ...mehr

Pflegegelder 2017

Steuerfreie Pflegegelder nach Pflegegrad ...mehr

Mahlzeiten an Arbeitnehmer

Die Höhe des Sachbezugs richtet sich dabei nach der Höhe der amtlichen Sachbezugswerte. ...mehr

Steuerfreie Sachbezüge an Arbeitnehmer

Als Sachbezüge werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, sondern in Form eines sonstigen geldwerten Vorteils gewährt werden. ...mehr

Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen 2017

Für 2017 neu festgesetzt und nach oben angepasst wurden alle Pauschalen für die USA. ...mehr

Steuerfreie Sachbezüge an Arbeitnehmer

Illustration

Sachbezüge

Als Sachbezüge werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, sondern in Form eines sonstigen geldwerten Vorteils gewährt werden. Beispiele für Sachbezüge sind u. a. kostenlose oder verbilligte Überlassung von Wohnung und/oder Verpflegung oder die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Waren, insbesondere die Gestellung eines Fahrzeugs zum privaten Gebrauch.

44-Euro-Freigrenze

Sachbezüge unterliegen im Regelfall der Lohnsteuer und auch der Sozialversicherungspflicht. Sie bleiben aber außer Ansatz, wenn sie insgesamt € 44,00 im Kalendermonat nicht übersteigen. Übersteigt der Sachwert der Leistung diesen Betrag, unterliegt der gesamte Sachbezug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht.

Versand- und Verpackungskosten

Bei der Berechnung des Sachbezugswertes und der Freigrenze sind Versand- und Verpackungskosten mit einzubeziehen, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg festgestellt hat (vom 4.8.2016, 10 K 2128/14). Im Streitfall hatte ein Speditionsunternehmen seinen Mitarbeitern als Anerkennung für unfallfreies Fahren und den pfleglichen Umgang mit den Fahrzeugen die Möglichkeit eingeräumt, bei einer Fremdfirma Waren zu bestellen. Die Fremdfirma stellte zum Warenbetrag von € 43,99 (brutto) auch Versand- und Handlingskosten von € 7,14 (brutto) in Rechnung. Weil damit in Summe die Freigrenze von € 44,00 im Monat überschritten war, nahm das Finanzamt die Speditionsfirma für die nicht von ihr einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Haftung. Das Finanzgericht bestätigte in erster Instanz die Auffassung der Finanzverwaltung. Gegen das Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 32/16). Bis zu dieser Entscheidung empfiehlt es sich, diverse Nebenkosten wie Versand und Verpackung in den Gesamtbezugswert einzubeziehen.

Stand: 30. Januar 2017

Bild: spectrumblue - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915