Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Steuermodernisierungsgesetz

Gesetzentwurf favorisiert den computergestützten Steuerbescheid ...mehr

Haustierbetreuungskosten

BFH billigt Steuerabzug ...mehr

Verspätungszuschlag

Aktuelles und geplante Neuregelungen ...mehr

Neues Kapitalabfluss-Meldegesetz in Österreich

Erlass des österreichischen Bundesfinanzministeriums ...mehr

Abziehbarkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen

BFH hält beschränkte Abzugsfähigkeit für verfassungsgemäß ...mehr

Einsprüche jetzt auch Online

Gegen Steuerbescheide und weitere Verwaltungsakte ist das Rechtsmittel des Einspruchs zulässig. ...mehr

Aufwendungen für die Geburtstagsfeier

Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, können als Werbungskosten abgezogen werden. ...mehr

Steuererklärung – Abgabefristen 2016

Als verbindlicher Abgabetermin zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gilt der 31.5.2016. ...mehr

Aufwendungen für die Geburtstagsfeier

Illustration

Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, können als Werbungskosten abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13).

Sachverhalt

Im Streitfall hatte der alleinige Geschäftsführer einer GmbH anlässlich seines 60. Geburtstags ca. 70 Personen zu einer Geburtstagsfeier eingeladen. Zu den Gästen zählten nur die Mitarbeiter und einige Rentner. Außerdem war der Aufsichtsratsvorsitzende eingeladen. Die Feier fand im Unternehmen statt. Es waren insgesamt € 2.470,00 an Kosten angefallen.

Urteil Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Das Finanzgericht (FG) Rheinland- Pfalz ging in ihrer Gesamtwürdigung von einer betrieblichen Veranlassung aus. Ein Geburtstag würde zwar ein privates Ereignis darstellen. An der Geburtstagsfeier nahmen aber keine privaten Freunde, Familienmitglieder oder Verwandte teil. Zu den Gästen zählten nur Personen aus dem Betrieb, die zum Teil noch ihre Arbeitskleidung getragen hatten. Auch fand die Veranstaltung in der Werkstatthalle und während der Arbeitszeit statt. Die Aufwendungen waren mit € 35,00 pro Person vergleichsweise niedrig.

BFH entscheidet letztinstanzlich

Gegen dieses Urteil hat die Finanzverwaltung ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof eingereicht. Zwar erkennen die Finanzbehörden solche Kosten weiterhin nicht als Werbungskosten an. Steuerpflichtige können jedoch in gleich gelagerten Fällen die Kosten geltend machen und sich im Einspruchsverfahren auf das anhängige Verfahren stützen.

Stand: 27. Januar 2016

Bild: Margaret Quinn - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915