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Steuernews

Wann führen Betriebsveranstaltungen zu lohnsteuerpflichtigen Sachbezügen?

Aufgrund der Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie werden die sonst üblicherweise im Dezember stattfindenden Weihnachtsfeiern heuer weitestgehend ausfallen. ...mehr

Welche Dokumente zum 31.12.2020 vernichtet werden können

Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen ...mehr

Gewinnminimierung für 2020

Gezielte Nutzung von Bilanzierungswahlrechten ...mehr

Automatischer Informationsaustausch 2020

Verschiebung des Meldetermins auf Dezember ...mehr

Umsatzsteuer: Betriebsausgabenabzug für Dezember

Umsatzsteuervorauszahlungen stellen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) dar. ...mehr

Steuerfreier Ladestrom für Mitarbeiter

Gemäß § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz (EStG) sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridelektrofahrzeugs steuerfrei. ...mehr

Keine Besteuerung von Gold-ETCs

Bislang herrschte Unsicherheit, ob die Pläne im Gesetzgebungsverfahren wieder aufgenommen werden. ...mehr

U1-Umlagesatz für 2021 rechtzeitig auswählen

Illustration

U1-Umlageverfahren

Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern können im Rahmen des U1-Umlageverfahrens eine Erstattung ihrer Aufwendungen für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall erhalten. Die Erstattungssätze der Krankenkassen liegen zwischen 40 % und 80 %.

Unterschiedliche Krankheitszeiten berücksichtigen

Ist beispielsweise Arbeitnehmer A in der Krankenkasse X versichert und war in der Vergangenheit noch nie krank, die Arbeitnehmer B und C (versichert bei Krankenkasse Y) jedoch mehrmals arbeitsunfähig, sollte bei Krankenkasse X der ermäßigte Umlagesatz und bei der Krankenkasse Y der allgemeine oder erhöhte Umlagesatz gewählt werden. Die Sätze können noch bis zur Abgabe des Beitragsnachweises 2021 (am 25.1.2021) gewählt werden. An die Wahl ist der Arbeitgeber ein Jahr gebunden.

Stand: 24. November 2020

Bild: Igor - stock.adobe.com

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