Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Niedersächsisches Finanzgericht gewährt erstmalig Aussetzung der Vollziehung ...mehr

Rückstellung für Weihnachtsgeld und Überstunden

Wichtige Buchungen zum Jahreswechsel ...mehr

Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner

Steuerfrei schenken bei vollem Betriebsausgabenabzug ...mehr

Abfindungsbesteuerung Schweiz

Nach Bundesfinanzhof-Rechtsprechung sind Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. ...mehr

Aufbewahrungsfristen

Was zum 31.12.2015 vernichtet werden kann ...mehr

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

In der Einkommensteuer gilt das Zufluss-Abflussprinzip ...mehr

Depotübergreifende Verlustverrechnung

Nicht selten unterhalten Kapitalanleger Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken. ...mehr

Neue Sozialversicherungsbeitrags-Bemessungsgrenzen 2016

Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2016 monatlich € 2.905,00 pro Monat. ...mehr

Aufbewahrungsfristen

Illustration

Was zum 31.12.2015 vernichtet werden kann

Aufbewahrungspflichten und -fristen

Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 bzw. 10 Jahre aufbewahren. Für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege gilt dabei eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Für Handels- oder Geschäftsbriefe sowie für Aufzeichnungen über Überschusseinkünfte gelten 6 Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist oder der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist (§ 147 Abs. 4 der Abgabenordnung). Entsprechendes gilt auch für elektronisch archivierte Dokumente und Belege.

Stichtag 31.12.2015

Am 31.12.2015 können Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sämtliche

Buchungsbelege aus dem Jahr 2005 vernichtet werden, sofern in den Dokumenten 2005 der letzte Eintrag erfolgt ist. Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2009 empfangen oder abgesandt wurden, sowie andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahre 2009 und früher können ebenfalls vernichtet werden. Ausnahme: Die Dokumente sind für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung, etwa weil die steuerliche Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Stand: 26. November 2015

Bild: Sabimm - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915