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Betriebsprüfung 2015

Diverse Finanzverwaltungen forcieren ab Januar die zeitnahe Betriebsprüfung ...mehr

Kosten für Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen

Bundesfinanzhof billigt Steuerermäßigung ...mehr

Ablage und Archivierung der Geschäftsdokumente

Was kann zum 31.12.2014 vernichtet werden? ...mehr

Automatischer Informationsaustausch

Ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. ...mehr

Zweitwohnungssteuer

Keine Steuer auf nicht genutzte Zweitwohnung ...mehr

Umsatzsteuer bei Lieferung bestimmter Metalle

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze sind Unternehmer als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer. ...mehr

Strafsteuer auf Investmentfonds europarechtswidrig

Als „Strafsteuer“ bezeichnet wird jene in § 6 des Investmentsteuergesetzes genannte Pauschalsteuer für intransparente Fonds. ...mehr

Neue Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2015

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2014 die Sozialversicherungsrechengrößen für 2015 beschlossen. ...mehr

Zweitwohnungssteuer

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Keine Steuer auf nicht genutzte Zweitwohnung

Zweitwohnungssteuer

Immer mehr Gemeinden und Städte erheben eine Zweitwohnungssteuer. Die Steuererhebung erfolgt unabhängig davon, ob die Wohnung tatsächlich als Zweitwohnung genutzt wird. Das dürfte sich künftig ändern.

Bundesverwaltungsgerichtsurteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer für leer stehende Wohnungen nicht erhoben werden darf (Urteil v. 15.10.2014, 9 C 5.13 und 9 C 6.13). Streitig war die Steuer auf nachweislich nicht genutzte Zweitwohnungen im bayerischen Feldafing und Bad Wiessee. Die Kläger gaben an, sie hätten die Wohnungen nur zur Geldanlage erworben. Tatsächlich wurde jahrelang weder Strom noch Wasser verbraucht. Damit sei die Vermutung, die Wohnung würde der persönlichen Lebensführung dienen, ausreichend widerlegt, so die Verwaltungsrichter.

Stand: 27. November 2014

Bild: Kurhan- Fotolia.com

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