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Bundesfinanzhof setzt neue Maßstäbe für die Berechnung der 110-€-Grenze ...mehr

Zahlendreher gehen auf Kosten des Steuerpflichtigen

Finanzverwaltung darf leichtfertige Steuerverkürzung unterstellen ...mehr

Eine „Gutschrift“ löst keine Rechnungsberichtigung aus

Mit dem im Juni 2013 verabschiedeten Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz traten diverse Änderungen bei den Rechnungsstellungsvorschriften in Kraft. ...mehr

Steuerbescheide richtig prüfen

Prüfraster für die Prüfung von Steuerbescheiden ...mehr

Welche Unterlagen zum Jahreswechsel vernichtet werden können

Ablagecheck: Unterlagen aus 2003 bzw. 2007 können vernichtet werden ...mehr

Bestandsveränderungen im Jahresabschluss

Mit dem Kalenderjahr geht in der Regel auch das Geschäftsjahr zu Ende. ...mehr

Verrechnungspreisdokumentation

Das neue OECD “White Paper on Transfer Pricing” ...mehr

Sozialversicherung: Rechengrößen 2014

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2013 die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2014 verabschiedet ...mehr

Verrechnungspreisdokumentation

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Das neue OECD “White Paper on Transfer Pricing”

Verrechnungspreisdokumentation

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen an ausländische Tochterunternehmen ist stets der so- genannte Fremdvergleichsgrundsatz einzuhalten. Das bedeutet, dass solche Lieferungen und Leistungen stets zu Preisen und Konditionen zu verrechnen sind, die unter fremden Dritten üblich sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Gewinne sozusagen über die Grenze in ein Niedrigsteuerland verlagert werden.

Neues White Paper

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 30. Juli des Jahres einen neuen Entwurf für Dokumentationsvorschriften vorgelegt. Der Schwerpunkt der neuen Mastervorlage liegt insbesondere darin, die Möglichkeiten der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer mittels Transaktionen verbundener Unternehmen mit Sitz in solchen Ländern noch effizienter zu verhindern. Dies soll u.a. geschehen durch die Aufnahme zusätzlicher Informationen, u.a. über wesentliche grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen sowie Umstrukturierungsmaßnahmen. Besonderes Augenmerk richtet die OECD auf Verlagerungen immaterieller Wirtschaftsgüter (Lizenzen). Diese sollen künftig gesondert dokumentiert werden.

Masterfile Konzept

Das von der OECD neu vorgestellte Dokumentationskonzept basiert auf dem EU Masterfile-Konzept. Danach werden steuerrelevante Informationen, die für alle Länder maßgeblich sind, einmalig auf EU-Ebene in einem File gesammelt und den Steuerbehörden der einzelnen EU-Länder bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Schritt in Richtung elektronischer Steuerüberwachung.

Stand: 29. November 2013

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

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