Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024

BFH stellt relevante anhängige Verfahren im Jahresbericht vor ...mehr

Meldepflichten bei Schenkungen/Erbschaften

Meldepflichten bleiben bei Erben und Beschenkten oft unbeachtet ...mehr

Baupreisindices 2024

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2024 ...mehr

Einkommensteuererklärung 2023

Welche neuen Vordrucke es für die Steuererklärung 2023 gibt ...mehr

Jahresabschluss 2023

Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Archivierungspflichten bilden ...mehr

Abfindungszahlungen nach Wegzug

Nationale Regelung des § 50d Abs. 12 Einkommensteuergesetz gilt auch rückwirkend ...mehr

Zuwendungsempfängerregister und elektronischer Spendennachweis

Elektronisches Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern steht zum Abruf zur Verfügung ...mehr

Bargeld-Obergrenzen

Bargeld Obergrenzen soll es künftig auch in Deutschland geben ...mehr

Zuwendungsempfängerregister und elektronischer Spendennachweis

Person tippt auf Tastatur

Zuwendungsempfängerregister

Mit dem Ziel der Digitalisierung des Zuwendungsnachweisverfahrens wurde beim Bundeszentralamt für Steuern/BZSt ein sogenanntes Zuwendungsempfängerregister eingerichtet. Dieses steht seit dem 30.1.2024 auf der Website des BZSt zur Verfügung (Link: https://zer.bzst.de). Daten für das Register werden derzeit sukzessive von den Finanzämtern übermittelt. Das Register soll künftig auch ausländische gemeinnützige Organisationen enthalten. Diese können seit Januar 2024 Anträge auf Feststellung der Voraussetzungen für eine Registrierung stellen. Um in das Register aufgenommen zu werden, muss es sich um eine nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht als steuerbegünstigt anerkannte Organisation handeln. In einem späteren Verfahren sollen diese berechtigten Organisationen auch Bankdaten zu ihren Spendenkonten sowie Links zu ihrer eigenen Homepage eintragen können.

Elektronischer Spendennachweis

Das Register ist Voraussetzung für das künftig geplante elektronische Spendennachweisverfahren (elektronische Spendenquittungen). Die Spendenquittungen in Papierform sollen dadurch entfallen.

Stand: 27. März 2024

Bild: HappyBall3692 - stock.adobe.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915